Umsetzung des Bildung- und Teilhabepakets in Düsseldorf

Familien, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder beantragen. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unter anderem folgende Komponenten:

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, z.B. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für Musikunterricht.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen sind auf der Internetseite www.bildungspaket.bmas.de zu finden.

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen werden von den Städten und Gemeinden erbracht. In der Landeshauptstadt Düsseldorf haben die Aktivitäten zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets das Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zu erreichen. Hierzu ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle beteiligten Institutionen und Partner der Stadt eng zusammenarbeiten und ihre Möglichkeiten zur Information der betroffenen Familien offensiv ausnutzen:

Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind neben den schulspezifischen Leistungen, die oben bereits dargestellten Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe von Interesse. 10 EUR stehen für jedes Kind monatlich zur Verfügung.

Das Amt für soziale Sicherung und Integration hat zur Vereinfachung und Vereinheit-lichung der Antragstellung ein Merkblatt sowie verschiedene Vordrucke entwickelt, um eine möglichst zügige und rückfragefreie Bearbeitung der Anliegen zu gewährleisten. So liegen z.B. die Antragsvordrucke sowie ein Merkblatt in den drei Standorten des Jobcenters Düsseldorf und in den Service-Centern des Amtes für Soziale Sicherung und Integration aus und können zudem unter der Hotline-Nr. 89-99998 telefonisch angefordert werden.
Der Sport und die Möglichkeiten zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Geschehen sind wichtige Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets. Richtig erfolgreich sein kann diese Maßnahme jedoch nur, wenn sie auch vor Ort tatsächlich mit Leben gefüllt wird. In den Düsseldorfer Sportvereinen sind die Vorstände, Trainer, Übungsleiter und Betreuer oft die ersten Ansprechpartner für die Eltern und können ihnen Tipps und Hinweise geben, wie den bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Aufnahme in den Sportverein und damit die Teilnahme am sportlichen Geschehen in unserer Stadt ermöglicht werden kann.

Die verantwortlichen Vereinsvertreter haben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes lediglich die Aufgabe, die Mitgliedschaft der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im Verein zu bestätigen. Hierzu wurde ein einheitlicher Vordruck erstellt, der nachfolgend aufgerufen und heruntergeladen werden kann. Da das Gesetz jedoch das sogenannte Sachleistungsprinzip vorsieht, hat der Gesetzgeber die Auszahlung an unmittelbar an die Antragsteller ausgeschlossen. Die Mitgliedsbeiträge werden daher an die jeweiligen Vereine gezahlt. Durch die beigefügte Bescheinigung wird sichergestellt, dass die Mitgliedsbeiträge auch tatsächlich direkt auf das Bankkonto des Vereins überwiesen werden können.

Stadt und Stadtsportbund wären den Vereinsverantwortlichen daher dankbar, wenn sie die Bemühungen, das Bildung- und Teilhabepaket bei den anspruchsberechtigten Kindern und Eltern bekannt zu machen, unterstützen und auch die Antragsvordrucke und Merkblätter ausgeben werden. Wir sind uns sicher, dass neben den Kindern und Jugendlichen auch der jeweilige Verein von diesem Maßnahmenpaket profitieren kann.

Antragsvordruck für Vereine zur Bestätigung der Mitgliedschaft und des Mitgliedsbeitrags (Vordruck Bescheinigung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben)

Antragsvordruck für Leistungsberechtigte (Vordruck Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe)

Merkblatt Landeshauptstadt Düsseldorf / Jobcenter (PDF-Datei)