Landesprogramm 'Sportvereine im Ganztag'

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NRW (LSB) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Hierfür werden über den Landeshaushalt 2012 insgesamt € 1.000.000,00 zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm Sportvereine im Ganztag soll ein besseres Miteinander von Sportvereinen und Schulen im Ganztag ermöglicht und die Qualität der schulischen Ganztagsangebote im Bereich Sport erhöht werden.

Fördervoraussetzung:
Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und mindestens einem Fachverband und einem Stadt- oder Kreissportbund angehören. Gefördert werden können Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot
des Sportvereins erweitern (z.B. eine gemischte Gruppe aus Ganztagskindern und Vereinsmitgliedern).

Förderfähig sind hier: – Neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen – Anschaffung von Sportgeräten – Bereitstellung von Sportstätten

Die Fördermittel können nicht für die Finanzierung von Sportangeboten im Ganztag verwendet werden (z.B. Honorar des Übungsleiters). Ideen und Anregungen zu möglichen Maßnahmen für Sportvereine finden Sie in der Beispielliste. Der Sportverein kann (im Rahmen dieses Programms) nur für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket (z.B. Neueinrichtung einer Gruppe im schulischen Ganztag mit der Qualifizierung der Übungsleiter/in und Anschaffung der benötigten Geräte) eine Förderung erhalten.

Verfahren:
Der Stadtsportbund Düsseldorf wird im Jahresverlauf vom Landessportbund NRW auf der Grundlage der Bestandserhebungszahlen von Oktober 2010 Fördermittel zur Weiterleitung an Düsseldorfer Sportvereine erhalten, die einen Antrag gestellt haben. Die Förderung muss unmittelbar den ausgewählten Sportvereinen zugute kommen. Die Antragstellung der Vereine an ihre Bünde sollte bis zum 06.06.2012 erfolgen. Bis zum 20.06.2012 müssen wir dann dem LSB eine Förderempfehlung vorlegen. Die Mitteilung an den LSB erfolgt über das beigefügte Formblatt (Anlage 3). Die Empfehlung erfolgt über die Reihenfolge der benannten Sportvereinsanträge.
Bei dieser Mitteilung können alle Sportvereinsanträge aufgeführt werden, die
dem jeweiligen Bund vorliegen. Sollte ein Stadt- bzw. Kreissportbund bis zum 20. Juni 2012
keine oder weniger Vorschläge als für ihn möglich eingereicht haben, werden die dadurch
freiwerdenden Mittel unter den von anderen Stadt- und Kreissportbünden zusätzlich eingereichten Vorschlägen verteilt.
Die Fördergelder werden bis Ende Juli 2012 über den LSB an die Bünde ausgezahlt. Ein
Zuwendungsbescheid wird den Bünden zugestellt. Die Fördergelder sind von den Bünden
unmittelbar an die zu fördernden Sportvereine weiterzuleiten mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich hierbei um eine Förderung des MFKJKS handelt.
Die Stadt- und Kreissportbünde müssen dem LSB bis zum 30. November 2012 die Weiterleitung
der Fördergelder an die Sportvereine nachweisen. *Die geförderten Vereine weisen dem zuständigen Bund die Mittelverwendung bis zum
01.01.2013 nach.* Vorlagen für beide Verwendungsnachweise stehen im Netzwerk Verbundsystem
sowie im Netzwerk Sportjugend zum Download zur Verfügung.
Die geförderten Sportvereine reichen als erwendungsnachweis einen Sachbericht bzw. eine Dokumentationen über die geförderte Maßnahme, evtl. mit Fotos über die verschiedenen Aktionen und Pressemeldungen, ein. Diese Unterlagen müssen die Sportvereine bis zum 28.02.2012 beim Stadtsportbund Düsseldorf einreichen. Der LSB NRW wird dann aus den eingesandten Unterlagen eine Gesamtdokumentation erstellen.

Antragsunterlagen:

Anlage 1: Beschreibung ‘Landesprogramm Sportvereine im Ganztag’ (PDF-Datei)

Anlage 2: Förderbeispiele (PDF-Datei)

Anlage 3: SSB-Antragsvormular (WORD-Datei)