Förderung der Übungsarbeit - Antragsfrist bis zum 07.07. verlängert!

Die Antragsfrist wurde bis zum 07.07.2024 verlängert.

Stellen Sie noch bis zum 07. Juli 2024 (Ende der Antragsfrist) im Förderportal des Landessportbundes NRW Ihren Antrag und sichern Sie sich somit einen Zuschuss für Ihre Übungsleitenden!

Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt.  Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE“ anerkannt.

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