Zuschüsse/ Sportförderung für Sportvereine
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf profitieren von vielfältigen Programmen und Projekten auf kommunaler Ebene, Landesebene und sogar auf Bundesebene.
Förderfähig sind Sportvereine, die die Doppelmitgliedschaftsbedingungen erfüllen (Mitglied in einem Fachverband auf Landesebene und im SSB Düsseldorf) und an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilgenommen haben.
Die Vergabe von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine ist ein zentraler Bestandteil der Sportförderung in der Sportstadt Düsseldorf. Die Sportvereine bilden die Basis für eine Stadt, die die Menschen, die in ihr leben, in Bewegung bringen will. Verschiedene Zuschussarten bilden das vielfältige und umfangreiche Aufgabenspektrum der Düsseldorfer Sportvereine ab.
Die Vergabe der Zuschüsse richtet sich nach den vom Sportausschuss des Rates beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine.
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Neufassung der Richtlinien zugestimmt. Diese treten am 01.01.2025 in Kraft.
Ansprechpersonen
Hier finden Sie Informationen, Anträge & Vordrucke zum Download:
Allgemeine Infos & Richtlinien
Anträge und Vordrucke
Die Programme des LSB NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Förderfähig sind neun Förderschwerpunkte.
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Der Sportverein gegen Einsamkeit
- Gesundheitssport
- Nachhaltigkeit im Sport(verein)
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.