Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf e.V.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf profitieren von vielfältigen Programmen und Projekten auf kommunaler Ebene, Landesebene und sogar auf Bundesebene.
Förderfähig sind Sportvereine, die die Doppelmitgliedschaftsbedingungen erfüllen (Mitglied in einem Fachverband auf Landesebene und im SSB Düsseldorf) und an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilgenommen haben.

Allgemeine Informationen und Grundsätze für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landessportbundes NRW e. V., seiner Sportjugend, der Landes- und Bundesbehörden sowie Dritter (inkl. Einzelförderrichtlinien für die Förderung der Stadt- und Kreissportbünde, der Fachverbände und der Sportschulen der Fachverbände) finden Sie auf der Seite des LSB NRW.

Übersicht der Fördermöglichkeiten

Die Landeshauptstadt Düsseldorf informiert auf ihrer Seite über die allgemeine Sportförderung in der Sportstadt Düsseldorf.

Die Programme des LSB NRW

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Förderfähig sind neun Förderschwerpunkte.

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Anträge können ab dem 04.04.2024 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

Anträge können ab sofort bis zum  31.05.2024 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm