Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf e.V.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf profitieren von vielfältigen Programmen und Projekten auf kommunaler Ebene, Landesebene und sogar auf Bundesebene.
Förderfähig sind Sportvereine, die die Doppelmitgliedschaftsbedingungen erfüllen (Mitglied in einem Fachverband auf Landesebene und im SSB Düsseldorf) und an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilgenommen haben.
Allgemeine Informationen und Grundsätze für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landessportbundes NRW e. V., seiner Sportjugend, der Landes- und Bundesbehörden sowie Dritter (inkl. Einzelförderrichtlinien für die Förderung der Stadt- und Kreissportbünde, der Fachverbände und der Sportschulen der Fachverbände) finden Sie auf der Seite des LSB NRW.
Broschüre des LSB NRW: Hier gibt es Geld!
Förderportfolio des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend (mit Angabe des jeweiligen Fördervolumens/Stand: Februar 2021)
Die Landeshauptstadt Düsseldorf informiert auf ihrer Seite über die allgemeine Sportförderung in der Sportstadt Düsseldorf.
Die Programme des LSB NRW
Moderne Sportstätte 2022 - Förderaufruf II
Das Land NRW stellt insgesamt 27 Mio. Euro für Outdoor-Sporträume zur Verfügung, wovon die Stadtsportbünde jeweils 500.000 Euro erhalten. Anträge können über das Förderportal des LSB NRW gestellt werden.
Weitere Infos erhalten Sie hier.
Ansprechpartner beim SSB Düsseldorf ist Janis Abramowski (Janis.Abramowski@ssbduesseldorf.de).
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Förderrichtlinie "1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein"
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen