Noch bis 31.05. Antrag beim LSB NRW stellen
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Diese Förderung unterstützt den Trainingsbetrieb im Breitensport, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des LSB NRW noch bis zum 31.05. gestellt werden.