Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen

In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2033/34) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. An insgesamt 49 Düsseldorfer Startchance-Schulen können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden, die vorrangig Sportvereinen durchgeführt werden können.

Portrait Lukas Strich

Lukas Strich

Fachkraft Sport im Ganztag 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Rahmenbedingungen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände,
  • Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

Wer darf die Angebote anleiten?

  • Übungsleitungen, Jugendleitungen & Trainer*innen der 1. Lizenzstufe bzw. mit gleichgestellten Lizenzen/Zertifikaten
  • Lehrkräfte mit Fakultas/Lehrerlaubnis Sport in Nebentätigkeit
  • LAA des Faches Sport
  • Absolvent*innen der Studiengänge Bachelor-/Master- oder Diplom-Sportwissenschaften (sportlicher Anteil im Studiengang mind. 60 ECTS)

Gut zu Wissen/weiterführende Links

  • Der SSB Düsseldorf informiert, unterstützt, berät & bietet Hilfestellung bei der Antragsstellung.
  • Eine Antragsstellung auf Gewährung der Zuwendung ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW e.V. zu stellen.
  • Der Verwendungsnachweis ist ebenfalls dort vorzulegen.

Weiterführende Links: